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/ Vollzeit
Handelsbetriebswirt/in (staatl. gepr.) Die Bundesfachschule des Lebensmittelhandels ist eine staatlich anerkannte, private Fachschule (Ergänzungsschule). Sie vermittelt in 11 Monaten Vollzeitstudium aufbauend auf einer beruflichen Erstausbildung und einer anschließenden Berufstätigkeit Führungs- und Fachkompetenzen, die zur Übernahme von Führungsaufgaben in der Lebensmittelwirtschaft befähigen oder das Tor zu einer angestrebten Selbstständigkeit im Lebensmittelhandel weit aufstoßen. Träger der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels ist die Bildungszentrum Neuwied GmbH (BZN). Neben den betriebswirtschaftlichen Grundlagenfächern gewährleisten die absatzorientierten Schwerpunktfächer Warenverkaufskunde, Werbung oder Verkaufsförderung ein praxisbezogenes Studium.
Die Bundesfachschule des Lebensmittelhandels legt besonderen Wert auf ein handlungsorientiertes Studium, das durch projektorientierten und fächerübergreifenden Unterricht gewährleistet wird. Zahlreiche Exkursionen und ein umfangreiches Angebot an zusätzlichen, teilweise kostenpflichtigen Seminaren ergänzen das Vollzeitstudium ideal.
In die Fachschule können Studenten/innen aufgenommen werden, die
1. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis und in den Bereichen „Wirtschaft und Verwaltung“ oder „Ernährung und Hauswirtschaft“ eine abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf sowie das Abschlusszeugnis der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung Pflicht zum Schulbesuch bestand 2. eine danach liegende kaufmännische Berufspraxis mit der Dauer von mindestens einem Jahr bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildung von drei Jahren bzw. mit der Dauer von mindestens zwei Jahren bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildung von zwei Jahren nachweisen.
An die Stelle der abgeschlossenen Berufsausbildung und der Berufspraxis kann eine kaufmännische Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren treten. Auf die Dauer dieser Berufstätigkeit kann der Besuch einer Berufsfachschule bis zu zwei Jahren angerechnet werden. |
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